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   BSG, 05.02.2003 - B 4 RA 66/02 B   

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https://dejure.org/2003,19688
BSG, 05.02.2003 - B 4 RA 66/02 B (https://dejure.org/2003,19688)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2003 - B 4 RA 66/02 B (https://dejure.org/2003,19688)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - B 4 RA 66/02 B (https://dejure.org/2003,19688)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 4 RA 66/02 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert zunächst, dass der Beschwerdeführer die im angestrebten Revisionsverfahren vom Revisionsgericht zu entscheidende Rechtsfrage klar und unmissverständlich bezeichnet (vgl hierzu und zu weiteren Anforderungen an die Beschwerdebegründung: BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59 und 65); bereits hieran fehlt es.
  • BSG, 12.09.2018 - B 6 KA 12/18 B

    Entziehung einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Es fehlt bereits an einer klar formulierten Rechtsfrage und es ist auch nicht Aufgabe des Senats, die Darlegungen des Klägers darauf zu untersuchen, ob sich aus ihnen evtl eine Rechtsfrage herausfiltern lässt (vgl BSG Beschluss vom 14.2.2007 - B 13 R 477/06 B - RdNr 8; BSG Beschlüsse vom 5.2.2003 - B 4 RA 66/02 B - und vom 5.3.2003 - B 4 RA 100/02 B - alle veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 19.08.2019 - B 14 AS 264/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 263/18 B v. 19.08.2019

    Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, das Vorbringen des Klägers daraufhin zu untersuchen, ob sich aus ihm evtl eine abstrakt-generelle Rechtsfrage herausfiltern ließe ( BSG vom 5.2.2003 - B 4 RA 66/02 B - RdNr 3 f).
  • BSG, 14.02.2007 - B 13 R 477/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, das klägerische Vorbringen darauf zu untersuchen, ob sich aus ihm evtl eine Rechtsfrage herausfiltern lässt (vgl BSG Beschlüsse vom 5. Februar 2003 - B 4 RA 66/02 B - und vom 5. März 2003 - B 4 RA 100/02 B - beide veröffentlicht bei Juris).
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